Die erste gemeinsame Wohnung I – Vorstellungen / Kostenübersicht
Wer kennt das nicht, man ist jung, total verliebt – aber wohnt noch daheim!? Blöde Sache…
Naja, das muss ja nicht so bleiben, oder!? Und genau so ergeht es vielen jungen Paaren, die dann nur noch den Wunsch haben, endlich zusammen zu ziehen – in die erste gemeinsame Wohnung.
In dieser Artikelserie möchte ich auf ein paar Punkte ansprechen, auf welche du achten solltest bei der ersten gemeinsamen Wohnung mit deinem Freund/Freundin.
Unterschiedliche Vorstellungen
Bei der einen Sache seid ihr euch sofort einig, ihr wollt zusammen ziehen. Doch das heisst nicht, dass das auch in anderen Punkten so ist. Deshalb, solltest du von Anfang an mit deinem Partner über eure Vorstellungen einer gemeinsamen Wohnung sprechen.
Dieser Punkt hört sich vielleicht erstmal unwichtig an, aber ich denke, das es einer der wichtigsten ist, wenn du mit deinem Freund/Freundin zusammen ziehen willst. Nur wenn ihr früh genug über eure Vorstellungen sprecht, könnt ihr eventuell spätere Diskussionen vermeiden.
Wie stellt ihr euch eure gemeinsame Wohnung vor? Welche Größe soll eure gemeinsame Wohnung haben und wo soll sie sein?
Wenn ihr euch darüber einig geworden seid, solltet ihr euch überlegen, wie viel ihr monatlich für die Wohnung aufbringen könnt. Dabei solltet ihr an folgende Kosten denken:
- Kaltmiete
- Nebenkosten (Strom, Warmwasser etc.)
- Heizkosten (wenn diese nicht in den Nebenkosten enthalten sind)
- Kosten für Müll etc.
Dies sind nur die Kosten für eure zukünftige gemeinsame Wohnung, aber abgesehen davon fallen vermutlich noch weitere Kosten für folgendes an:
- Telefon-/ Internetanschluss
- ggf. Handyvertrag
- GEZ Gebühren
- Monatskarte Bahn
- Versicherungen
- Essen / Trinken
Wie ihr seht, fallen einige Kosten an, wenn man sich entschließt, von Zuhause auszuziehen. Dabei kann man meist davon ausgehen das noch weitere ungeplante Kosten entstehen. Und man beachte hier wurde noch keine Kosten für ein Auto berücksichtigt. Zu den Kosten werde ich hier noch in einem separaten Artikel eingehen.
Im zweiten Teil der Artikelserie „Erste gemeinsame Wohnung“ werde ich dann darauf eingehen, worauf man beim Zusammenleben in der ersten gemeinsamen Wohnung achten sollte.
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