
Nebenkosten
Wer in einer Wohnung wohnt oder ein Haus sein eigen nennt, der muss nicht nur auf die Mietkosten achten. Es sind vor allem die Nebenkosten, die schnell erheblich in die Höhe klettern können. Die Kosten für Heizung und Strom, für Gebäudeversicherung und Hausverwaltung, Reinigung und Heizungswartung sind solche Nebenkosten. Diese dürfen vom Vermieter einer Wohnung auf die Mieter umgelegt werden. Doch damit das möglich ist, bedarf es einer detaillierten und jährlichen Abrechnung.
Der Mieter von Wohnung oder Ladengeschäft hat Anspruch darauf, dass ihm die Kosten einzeln aufgelistet werden, damit er sie auch detailliert nachvollziehen kann. Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen um diese Kosten, immer wieder werden die Gerichte angerufen. Die aktuelle Rechtsprechung zur Höhe und Art der Umlage dieser Neben- und Betriebskosten ist deshalb eine wichtige Orientierungsgrundlage, um als Vermieter wie als Mieter auf der sicheren Seite zu sein. Wer sich daran orientiert, verfügt über die nötige Rechtssicherheit bei der Abrechnung.
Die Nebenkostenabrechnung – das gibt es zu beachten
Die erste eigene Wohnung erweist sich nicht selten als ein bedeutender Meilenstein im eigenen Leben. Die Freude über die eigenen vier Wände währt jedoch in den meisten Fällen nicht lange. So stellt die erste eigene Nebenkostenabrechnung für viele Wohnungsbesitzer ein Hindernis der besonderen Art dar.
Heizkosten richtig sparen
Trotz der großen Erdöl- und Erdgasfunde in den Vereinigten Staaten scheint bei den Öl- und Gaspreisen auch mittelfristig keine Entspannung in Sicht. Dies ist nicht nur für die deutschen Autofahrer eine schlechte Nachricht, sondern auch für alle, die ihre Wohnung gut beheizt mögen. Gerade Mieter und Hausbesitzer müssen deshalb selbst aktiv werden, wenn sie Heizkosten sparen möchten.
Fakten über die Zweitwohnungssteuer
Unter der Zweitwohnungssteuer, auch „Zweitwohnungsabgabe“ oder „Nebenwohnsitzsteuer“ genannt, wird in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer verstanden, die von den jeweilig zuständigen Gemeinden erhoben wird. Besteuerungsgrundlage ist der Besitz einer zweiten Wohnung (Nebenwohnung) neben der eigentlichen Hauptwohnung. Die Zweitwohnung wird oft mit der Nebenwohnung gemäß dem Melderecht gleichgesetzt.
Alles zum Thema GEZ
GEZ Gebühr ist die Rundfunkgebühr und sie dient in Deutschland dazu, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert wird. Mit den GEZ Gebühren soll sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche Online-, Radio- und Fernsehangebote erstellt werden. Diese Angebote sollten unabhängig erstellen werden und dies bedeutet ohne Einflussnahmen von Wirtschaft oder Staat. Ist der Rundfunk staatlich dominiert, dann gibt es die Gefahr, dass der Rundfunk bei den staatlichen Organen für Propagandazwecke beansprucht wird.
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