Wohngeld
Das Wohngeld ist in Deutschland eine staatliche Leistung, die Bürger mit geringem Einkommen erhalten können, um das angemessene und familiengerechte Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Als Mieter bekommen Sie es in Form eines Mietzuschusses. Berechtigte mit selbst genutztem Wohneigentum erhalten dagegen einen Zuschuss zu den Kosten, auch als Lastenzuschuss bezeichnet. Das von Wohnungseigentümern monatlich an die Hausverwaltung zu zahlende Hausgeld, das für die Instandhaltung und Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums verwendet wird, wird umgangssprachlich mitunter auch als Wohngeld bezeichnet, ist aber nicht mit der entsprechenden staatlichen Sozialleistung zu verwechseln.
Die rechtlichen Grundlagen für den Erhalt von Wohngeld finden sich im Wohngeldgesetz sowie in weiteren Rechtsvorschriften, die als besondere Teile des deutschen Sozialgesetzbuches gelten. In welcher Höhe Zahlungen bewilligt werden, richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, nach dem Familieneinkommen sowie nach der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Maßgeblich sind dabei die Kosten für angemessenen Wohnraum; darüber hinausgehende Kosten bleiben unberücksichtigt.
Der Weg zum Wohngeld
Die Zahlung von Wohngeld soll einkommensschwachen Haushalten das angemessene und familiengerechte Wohnen sichern. Es kann als Mietzuschuss für Mieter von Wohnungen oder auch als sogenannter Lastenzuschuss für Eigentümer selbst bewohnter Eigentumswohnungen oder Häuser gewährt werden. Der Bezug von Wohngeld ist im Wohngeldgesetz (WoGG) und in der Wohngeldverordnung (WoGV) geregelt.
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